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Zunft zu Safran

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Zunft zu Safran

Overview

Geschichte Zur Gründungszeit der Zunft bestand ein Zunftzwang. Nur wer Bürger der Stadt war und der Zunft beitrat, konnte einen Krämerladen eröffnen und an die Märkte gehen. Im 15. Jahrhundert schlossen sich andere Handwerker wie Bauhandwerker, Zimmerleute, Maurer und Steinmetze an und die Gesellschaft nannte sich fortan Gesellschaft zum Fritschi. Nach Auflösung der alten Eidgenossenschaft um 1798, nach dem Einmarsch der Franzosen, wurden die Privilegien des Adels und der Zünfte aufgehoben. Als einzige überlebte die Zunft zu Safran diese Auflösungswelle der Zünfte in Luzern. Sie wurde als bürgerliche Vereinigung mit Interesse am luzernischen Brauchtum und an Traditionen weitergeführt. Entsprechend der Devise des Zunftmeisters: «Freude der Jugend, Hilfe den Armen, Liebe dem Alter», hat die Zunft auch einen sozialen Charakter. Heute schwankt der Mitgliederbestand zwischen 420 und 440 Zünftlern. Um in die Zunft aufgenommen zu werden, muss man männlichen Geschlechts sein, das Bürgerrecht der Stadt Luzern oder einer Agglomerationsgemeinde besitzen, mindestens 10 Jahre in der Stadt oder Agglomeration Wohnsitz haben und einen guten Ruf besitzen. Die Zunft zu Safran ist keine Fasnachtszunft.