Overview

Das in Cottbus ansässige Finanzgericht Berlin-Brandenburg ist das gemeinsame obere Landesgericht der Länder Berlin und Brandenburg für die Finanzgerichtsbarkeit. Das Finanzgericht ist das für Steuerrechts- und Zollrechtsstreitigkeiten zuständige Gericht. Darüber hinaus entscheidet es auch über Kindergeld, Eigenheimzulage, Steuerberatungsangelegenheiten und Investitionszulage. Das Finanzgericht ist ein Fachgericht, das von den Verwaltungsbehörden (Finanzämtern, Zollämtern und Familienkassen) ebenso unabhängig ist wie von der Regierung oder dem Gesetzgeber. Aufgabe des Finanzgerichts ist es, Steuer- und Zollbescheide sowie Bescheide über Kindergeld, Eigenheim- oder Investitionszulage auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Das Finanzgericht kann jedoch grundsätzlich nicht sofort nach Ergehen eines Bescheids angerufen werden. Zunächst muss regelmäßig ein außergerichtliches Vorverfahren (Einspruchsverfahren) durchgeführt werden. Das bedeutet, dass gegen den Bescheid bei der erlassenden Behörde, also dem Finanzamt, Hauptzollamt oder der Familienkasse, Einspruch eingelegt werden muss. Über diesen entscheidet die Behörde durch Einspruchsentscheidung. Wird dem Einspruch nicht in vollem Umfang stattgegeben, kann Klage vor dem Finanzgericht erhoben werden. Die Spruchkörper des Finanzgerichts heißen Senate. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg verfügt über 17 Senate und ist damit derzeit das größte Finanzgericht Deutschlands. Fällt ein Senat ein Urteil, so wirken neben drei Berufsrichtern zwei ehrenamtliche Richter mit. Bei Beschlüssen, die insbesondere im sog. vorläufigen Rechtsschutzverfahren (Eilverfahren) ergehen, entscheiden nur die drei Berufsrichter eines Senats.

  • Finanzgericht Berlin-Brandenburg

    Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Von-Schön-Straße, Madlow - Módłej, Cottbus - Chóśebuz, Brandenburg, 03050, Germany

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