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Daten Manager

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Overview

Für alle EU-Länder sind ab dem 25. Mai 2018 die neuen Datenschutzstandards auf Basis der EU-DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) verbindlich. Mit der DSGVO hat die Europäische Union die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Unternehmen neu geregelt und EU-weit vereinheitlicht. Personalberater, - Vermittler und HR-Verantwortliche sind davon betroffen. Sobald eine Stelle besetzt wird, müssen personenbezogene Daten gelöscht werden. Wenn Sie die Daten des Bewerbers darüber hinaus speichern möchten, z. B. in einem Talentpool, bedarf dies der Zustimmung des Kandidaten/Bewerbers. MACHEN SIE IHREN TALENTPOOL JETZT DATENSCHUTZKONFORM! Sichern Sie sich ab durch eine ausdrückliche und freiwillige Einwilligung Ihrer Kandidaten. Und vermeiden Sie damit mögliche Busgelder und Komplikationen. Ihre Vorteile: 1. Freiwillige und ausdrückliche Einwilligung von Kandidaten 2. Jederzeit einseh- und widerrufbar 3. Zentrale Erfassung, Verwaltung und Dokumentation von Einwilligungen 4. Nachweisbarkeit „auf Knopfdruck“ 5. Individuelle Texte für Ihren Bedarf 6. Automatische Erinnerungsfunktion für auslaufende Einwilligungen 7.Positives Image für Ihr Unternehmen

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